Ihr Anrecht auf Musik!
Vorteile eines Anrechts
Inhaber eines Konzertanrechts der Thüringen Philharmonie Gotha profitieren gegenüber dem Einzelkartenkauf von folgenden Vorteilen:
Komfortabel
Mit Ihrem Anrechtsausweis erhalten Sie entsprechend dem jeweiligen Saalplan Ihren persönlichen Stammplatz zum Anrecht und können so Ihre Konzertreihe komfortabel genießen. Vergessen Sie Vorverkaufstermine - Ihre Plätze sind schon vor Vorverkaufsstart für Sie reserviert! Die Anrechtskarten erhalten Sie automatisch, rechtzeitig und ohne Versandgebühr per Post zugeschickt.
Flexibel
Sie haben einmal keine Zeit? Kein Problem, denn Ihre Anrechtskarten sind selbstverständlich übertragbar.
Günstig
Mit dem Kauf oder der Verlängerung eines bestehenden Anrechts erhalten Sie mindestens 25 % Rabatt auf den Einzelkartenpreis.
Die Anrechte der Konzertsaison 2011/2012
Anrechts-Verkaufsbeginn: 1. Juni 2011
Anrechts-Verkaufsende: 18. Juli 2011
Die Thüringen Philharmonie Gotha bietet Ihnen in der Konzertsaison 2011/2012 folgende Konzertreihen im Anrecht an:
ANRECHT A - 10 Konzerte erleben, mindestens 25 % sparen
6 Konzerte Kulturhaus Gotha | 4 Konzerte Stadthalle Gotha
Konzertanrecht voll - Ihr Vorteil: 25 % Ersparnis
im Vergleich zum Einzelkartenkauf!
| Platzgruppe Kulturhaus | Platzgruppe Stadthalle | ||
| Platzgruppe I | Platzgruppe II | Platzgruppe III | |
| Platzgruppe I | 135,00 € | 129,00 € | 124,50 € |
| Platzgruppe II | 126,00 € | 120,00 € | 115,50 € |
| Platzgruppe III | 119,25 € | 113,25 € | 108,75 € |
| Platzgruppe IV | 110,25 € | 104,25 € | 99,75 € |
Konzertanrecht ermäßigt1) - Ihr Vorteil: 25 % Ersparnis
im Vergleich zum Einzelkartenkauf (ermäßigte Preiskategorie)!
| Platzgruppe Kulturhaus | Platzgruppe Stadthalle | ||
| Platzgruppe I | Platzgruppe II | Platzgruppe III | |
| Platzgruppe I | 108,00 € | 103,20 € | 99,60 € |
| Platzgruppe II | 100,80 € | 96,00 € | 92,40 € |
| Platzgruppe III | 95,40 € | 90,60 € | 87,00 € |
| Platzgruppe IV | 88,20 € | 83,40 € | 79,80 € |
1)ermäßigungsberechtigt sind: Rentner, Schwerbehinderte und Erwerbslose
Konzertanrecht ermäßigt2)
| Platzgruppe Kulturhaus | Platzgruppe Stadthalle | ||
| Platzgruppe I | Platzgruppe II | Platzgruppe III | |
| Platzgruppe I | 75,00 € | 70,60 € | 68,20 € |
| Platzgruppe II | 68,40 € | 64,00 € | 61,60 € |
| Platzgruppe III | 64,80 € | 60,40 € | 58,00 € |
| Platzgruppe IV | 60,00 € | 55,60 € | 53,20 € |
2)ermäßigungsberechtigt sind: Studenten, Auszubildende und Zivildienstleistende
ANRECHT B - 5 Konzerte erleben, mindestens 25 % sparen
4 Konzerte Kulturhaus Gotha | 1 Konzert Stadthalle Gotha
Konzertanrecht voll - Ihr Vorteil: 25 % Ersparnis
im Vergleich zum Einzelkartenkauf!
| Platzgruppe Kulturhaus | Platzgruppe Stadthalle | ||
| Platzgruppe I | Platzgruppe II | Platzgruppe III | |
| Platzgruppe I | 67,50 € | 66,00 € | 64,90 € |
| Platzgruppe II | 61,50 € | 60,00 € | 58,90 € |
| Platzgruppe III | 57,10 € | 55,60 € | 54,50 € |
| Platzgruppe IV | 51,10 € | 49,60 € | 48,50 € |
Konzertanrecht ermäßigt1) - Ihr Vorteil: 25 % Ersparnis
im Vergleich zum Einzelkartenkauf (ermäßigte Preiskategorie)!
| Platzgruppe Kulturhaus | Platzgruppe Stadthalle | ||
| Platzgruppe I | Platzgruppe II | Platzgruppe III | |
| Platzgruppe I | 54,00 € | 52,80 € | 51,90 € |
| Platzgruppe II | 49,20 € | 48,00 € | 47,10 € |
| Platzgruppe III | 45,60 € | 44,40 € | 43,50 € |
| Platzgruppe IV | 40,80 € | 39,60 € | 38,70 € |
1)ermäßigungsberechtigt sind: Rentner, Schwerbehinderte und Erwerbslose
Konzertanrecht ermäßigt2)
| Platzgruppe Kulturhaus | Platzgruppe Stadthalle | ||
| Platzgruppe I | Platzgruppe II | Platzgruppe III | |
| Platzgruppe I | 36,00 € | 35,20 € | 34,60 € |
| Platzgruppe II | 32,80 € | 32,00 € | 31,40 € |
| Platzgruppe III | 30,40 € | 29,60 € | 29,00 € |
| Platzgruppe IV | 27,20 € | 26,40 € | 25,80 € |
2)ermäßigungsberechtigt sind: Studenten, Auszubildende und Zivildienstleistende
Inhaber eines Anrechts erkennen folgende Bedingungen an:
- Zahlungsweise/Kartenversand
Inhaber eines Konzertanrechts erhalten zum Ende der laufenden Konzertsaison per Post Ihre Anrechtsausweise und eine begleitende Rechnung, die per Überweisung bezahlt wird. Bitte geben Sie bei Zahlung stets die Rechnungsnummer an.
Bei Nichteinhaltung der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist behält sich die Thüringen Philharmonie Gotha vor, reservierte Anrechte anderweitig zu vergeben. Bei Verfall der Reservierung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. - Rücknahme und Umtausch
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Programm- oder Terminänderungen nicht vermieden werden können. Diese begründen weder eine Kündigung des laufenden Anrechts noch den Anspruch auf Besuch eines anderen Konzertes.
Nicht besuchte Konzerte werden weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte ersetzt. - Änderungswünsche
Änderungswünsche für das Anrecht der folgenden Konzertsaison in Bezug auf Sitzplätze, Preisgruppen und Anrechtsreihen werden im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigt. Diese können bis 31. Mai schriftlich an die Geschäftsstelle der Thüringen Philharmonie Gotha, persönlich (nach Vereinbarung) oder telefonisch unter 03621-751776 geltend gemacht werden. - Verlängerung bzw. Kündigung
Das Anrecht wird jeweils für eine Konzertsaison erworben und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Saison schriftlich gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels. - Anrechtsausweis
Inhaber eines Anrechts erhalten einen Anrechtsausweis. Der Verlust dieses Ausweises ist der Thüringen Philharmonie Gotha unverzüglich anzuzeigen. Verliert ein Inhaber eines Anrechts seinen Ausweis, wird ihm ein Duplikat gegen 2,00 € Gebühr ausgestellt. - Anrechtspreis
Der Anrechtspreis bestimmt sich nach der Preiskategorie des abonnierten Sitzplatzes, die im jeweiligen Konzertplan und auf der Internetseite der Thüringen Philharmonie Gotha abgedruckt ist. Soweit Ermäßigungsberechtigte im Rahmen eines Anrechts Ermäßigungen in Anspruch nehmen, werden diese nur gewährt, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Fortführung des Vertrages ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird. - Mitteilungspflichten des Inhabers eines Anrechts
Zur Vermeidung von Irrtümern beim Versand Ihrer Anrechtsausweise ist es für uns wichtig, dass Sie uns jede Änderung Ihres Namens und Ihrer Anschrift umgehend mitteilen. - Änderungen der Anrechtsbedingungen
Die Thüringen Philharmonie Gotha behält sich vor, die Anrechtsbedingungen für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Inhaber eines Anrechts rechtzeitig vor der nächsten Spielzeit mitgeteilt. - Diese Anrechtsbedingungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf.
Bitte richten Sie Neuanmeldungen, Kündigungen und Änderungswünsche an:
Thüringen Philharmonie Gotha
Frau Ursula Arnold
Reinhardsbrunner Straße 23
99867 Gotha
Tel. (03621) 75 17 76
Fax (03621) 75 17 75
arnold
thphil [dot] de




