Ihr Anrecht auf Musik!

Saalpläne

Kulturhaus Gotha
Saalplan Kulturhaus Gotha

Stadthalle Gotha
Saalplan Stadthalle Gotha

Vorteile eines Anrechts

Inhaber eines Konzertanrechts der Thüringen Philharmonie Gotha profitieren gegenüber dem Einzelkartenkauf von folgenden Vorteilen:

Komfortabel

Mit Ihrem Anrechtsausweis erhalten Sie entsprechend dem jeweiligen Saalplan Ihren persönlichen Stammplatz zum Anrecht und können so Ihre Konzertreihe komfortabel genießen. Vergessen Sie Vorverkaufstermine - Ihre Plätze sind schon vor Vorverkaufsstart für Sie reserviert! Die Anrechtskarten erhalten Sie automatisch, rechtzeitig und ohne Versandgebühr per Post zugeschickt.

Flexibel

Sie haben einmal keine Zeit? Kein Problem, denn Ihre Anrechtskarten sind selbstverständlich übertragbar.

Günstig

Mit dem Kauf oder der Verlängerung eines bestehenden Anrechts erhalten Sie mindestens 25 % Rabatt auf den Einzelkartenpreis.

 

Die Anrechte der Konzertsaison 2011/2012

Anrechts-Verkaufsbeginn: 1. Juni 2011
Anrechts-Verkaufsende: 18. Juli 2011
 

Die Thüringen Philharmonie Gotha bietet Ihnen in der Konzertsaison 2011/2012 folgende Konzertreihen im Anrecht an:

ANRECHT A - 10 Konzerte erleben, mindestens 25 % sparen

6 Konzerte Kulturhaus Gotha | 4 Konzerte Stadthalle Gotha

Konzertanrecht voll - Ihr Vorteil: 25 % Ersparnis
im Vergleich zum Einzelkartenkauf!

Platzgruppe
Kulturhaus
Platzgruppe Stadthalle
Platzgruppe IPlatzgruppe IIPlatzgruppe III
Platzgruppe I135,00 €129,00 €124,50 €
Platzgruppe II126,00 €120,00 €115,50 €
Platzgruppe III119,25 €113,25 €108,75 €
Platzgruppe IV110,25 €104,25 €99,75 €

Konzertanrecht ermäßigt1) - Ihr Vorteil: 25 % Ersparnis
im Vergleich zum Einzelkartenkauf (ermäßigte Preiskategorie)!

Platzgruppe
Kulturhaus
Platzgruppe Stadthalle
Platzgruppe IPlatzgruppe IIPlatzgruppe III
Platzgruppe I108,00 €103,20 €99,60 €
Platzgruppe II100,80 €96,00 €92,40 €
Platzgruppe III95,40 €90,60 €87,00 €
Platzgruppe IV88,20 €83,40 €79,80 €

1)ermäßigungsberechtigt sind: Rentner, Schwerbehinderte und Erwerbslose

Konzertanrecht ermäßigt2)

Platzgruppe
Kulturhaus
Platzgruppe Stadthalle
Platzgruppe IPlatzgruppe IIPlatzgruppe III
Platzgruppe I75,00 €70,60 €68,20 €
Platzgruppe II68,40 €64,00 €61,60 €
Platzgruppe III64,80 €60,40 €58,00 €
Platzgruppe IV60,00 €55,60 €53,20 €

2)ermäßigungsberechtigt sind: Studenten, Auszubildende und Zivildienstleistende

 

ANRECHT B - 5 Konzerte erleben, mindestens 25 % sparen

4 Konzerte Kulturhaus Gotha | 1 Konzert Stadthalle Gotha

Konzertanrecht voll - Ihr Vorteil: 25 % Ersparnis
im Vergleich zum Einzelkartenkauf!

Platzgruppe
Kulturhaus
Platzgruppe Stadthalle
Platzgruppe IPlatzgruppe IIPlatzgruppe III
Platzgruppe I67,50 €66,00 €64,90 €
Platzgruppe II61,50 €60,00 €58,90 €
Platzgruppe III57,10 €55,60 €54,50 €
Platzgruppe IV51,10 €49,60 €48,50 €

Konzertanrecht ermäßigt1) - Ihr Vorteil: 25 % Ersparnis
im Vergleich zum Einzelkartenkauf (ermäßigte Preiskategorie)!

Platzgruppe
Kulturhaus
Platzgruppe Stadthalle
Platzgruppe IPlatzgruppe IIPlatzgruppe III
Platzgruppe I54,00 €52,80 €51,90 €
Platzgruppe II49,20 €48,00 €47,10 €
Platzgruppe III45,60 €44,40 €43,50 €
Platzgruppe IV40,80 €39,60 €38,70 €

1)ermäßigungsberechtigt sind: Rentner, Schwerbehinderte und Erwerbslose

Konzertanrecht ermäßigt2)

Platzgruppe
Kulturhaus
Platzgruppe Stadthalle
Platzgruppe IPlatzgruppe IIPlatzgruppe III
Platzgruppe I36,00 €35,20 €34,60 €
Platzgruppe II32,80 €32,00 €31,40 €
Platzgruppe III30,40 €29,60 €29,00 €
Platzgruppe IV27,20 €26,40 €25,80 €

2)ermäßigungsberechtigt sind: Studenten, Auszubildende und Zivildienstleistende

 

Inhaber eines Anrechts erkennen folgende Bedingungen an:

  1. Zahlungsweise/Kartenversand
    Inhaber eines Konzertanrechts erhalten zum Ende der laufenden Konzertsaison per Post Ihre Anrechtsausweise und eine begleitende Rechnung, die per Überweisung bezahlt wird. Bitte geben Sie bei Zahlung stets die Rechnungsnummer an.
    Bei Nichteinhaltung der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist behält sich die Thüringen Philharmonie Gotha vor, reservierte Anrechte anderweitig zu vergeben. Bei Verfall der Reservierung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
  2. Rücknahme und Umtausch
    In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Programm- oder Terminänderungen nicht vermieden werden können. Diese begründen weder eine Kündigung des laufenden Anrechts noch den Anspruch auf Besuch eines anderen Konzertes.
    Nicht besuchte Konzerte werden weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte ersetzt.
  3. Änderungswünsche
    Änderungswünsche für das Anrecht der folgenden Konzertsaison in Bezug auf Sitzplätze, Preisgruppen und Anrechtsreihen werden im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigt. Diese können bis 31. Mai schriftlich an die Geschäftsstelle der Thüringen Philharmonie Gotha, persönlich (nach Vereinbarung) oder telefonisch unter 03621-751776 geltend gemacht werden.
  4. Verlängerung bzw. Kündigung
    Das Anrecht wird jeweils für eine Konzertsaison erworben und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Saison schriftlich gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.
  5. Anrechtsausweis
    Inhaber eines Anrechts erhalten einen Anrechtsausweis. Der Verlust dieses Ausweises ist der Thüringen Philharmonie Gotha unverzüglich anzuzeigen. Verliert ein Inhaber eines Anrechts seinen Ausweis, wird ihm ein Duplikat gegen 2,00 € Gebühr ausgestellt.
  6. Anrechtspreis
    Der Anrechtspreis bestimmt sich nach der Preiskategorie des abonnierten Sitzplatzes, die im jeweiligen Konzertplan und auf der Internetseite der Thüringen Philharmonie Gotha abgedruckt ist. Soweit Ermäßigungsberechtigte im Rahmen eines Anrechts Ermäßigungen in Anspruch nehmen, werden diese nur gewährt, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Fortführung des Vertrages ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
  7. Mitteilungspflichten des Inhabers eines Anrechts
    Zur Vermeidung von Irrtümern beim Versand Ihrer Anrechtsausweise ist es für uns wichtig, dass Sie uns jede Änderung Ihres Namens und Ihrer Anschrift umgehend mitteilen.
  8. Änderungen der Anrechtsbedingungen
    Die Thüringen Philharmonie Gotha behält sich vor, die Anrechtsbedingungen für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Inhaber eines Anrechts rechtzeitig vor der nächsten Spielzeit mitgeteilt.
  9. Diese Anrechtsbedingungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

 

Bitte richten Sie Neuanmeldungen, Kündigungen und Änderungswünsche an:

Thüringen Philharmonie Gotha
Frau Ursula Arnold
Reinhardsbrunner Straße 23
99867 Gotha
Tel. (03621) 75 17 76
Fax (03621) 75 17 75
arnoldatthphil [dot] de